Testament & Nachlass
Für jeden von uns kommt der Zeitpunkt, an dem wir uns mit dem Nachlass befassen. Diesen zu regeln, sorgt für Klarheit und Entlastung. Mit einer Spende aus dem Nachlass können Sie individuelle Spuren hinterlassen und Ihr Herzensprojekt auch über Ihren Tod hinaus fördern.
Mit Testament und Erbe viel bewirken
Wir helfen Menschen, die schlecht sehen und dadurch in ihrem Alltag eingeschränkt sind. Dadurch verbessern wir Lebensperspektiven. Ohne ehrenamtliches Engagement und ohne die Zuwendungen unserer Spenderinnen und Spender wäre unsere Arbeit nicht denkbar.
Um die Arbeit der EinDollarBrille zu unterstützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Das Vermächtnis
Möchten Sie einem Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation etwas ohne jegliche Verpflichtungen hinterlassen, ist ein Vermächtnis im Testament die richtige Wahl. Sie bestimmen, welcher Teil Ihres Nachlasses eingesetzt werden soll, z.B. Barvermögen, Wertpapiere oder auch Sachwerte. Die Vermächtnisempfänger werden im Erbfall durch das Nachlassgericht benachrichtigt.
Die Verfügung zu Gunsten Dritter
Bankkonten, Wertpapierdepots, Sparbücher und auch Lebens- oder Kapitalrenten-Versicherungen können mit einer Verfügung für den Todesfall versehen werden. In diesem Fall fällt der Vermögenswert nicht in den Nachlass. Eine solche Verfügung kann jederzeit direkt mit der Bank oder dem Versicherer ohne notarielle Beurkundung abgeschlossen werden.
Die Einsetzung als Erbe
Wenn Sie unsere Organisation als Erbin einsetzen, sorgen wir dafür, dass Ihr Letzter Wille nach Ihren Wünschen mit Umsicht und Sorgfalt erfüllt wird. Wir lösen beispielsweise Ihren Haushalt und Ihre Konten auf, wir kündigen Verträge z.B. bei Stromanbietern und erfüllen anderweitige Verfügungen. Immobilien und Wertgegenstände lassen wir von Sachverständigen begutachten und veräußern sie zu angemessenen Preisen.
Spuren hinterlassen ohne Steuerabzug
Egal, für welche Option Sie sich entscheiden: Als gemeinnützige Organisation ist der Verein der EinDollarBrille von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Das Vermögen, das Sie dem Verein der EinDollarBrille zuwenden, kommt also ohne Abzüge fehlsichtigen Menschen zugute.